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Schlecht für Abmahnanwälte: Eltern haften für ihre Kinder... nicht

16.11.2012 Eltern müssen nicht zwingend für den Nachwuchs haften, wenn der sich illegal urheberrechtsgeschützte Inhalte aus dem Netz besorgt. Sie kommen ihrer Aufsichtspflicht nach, wenn sie ihre Kinder darüber aufklären, dass so etwas verboten ist. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof  .

Die Belehrung der Kinder reicht aus, wenn das Kind "normal entwickelt ist" und wenn zu erwarten ist, dass das Kind dem Verbot gehorcht. Eltern müssen nicht den Rechner der Kinder überprüfen - es sei denn, es besteht der begründete Verdacht, dass Kind mache sich Urheberrechtsverletzungen schuldig.

Damit dürfte dem einen oder anderen Abmahnanwalt ein erheblicher Umsatzanteil einbrechen.
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