Abmahnfallen im Internet: Das Impressum
Eine gesetzliche Vorgabe, unter welcher Bezeichnung die Anbieterkennzeichnung erfolgen soll, besteht nicht. Üblich sind Bezeichnungen wie "Impressum", "Kontakt" oder "Über mich".
Der Anwendungsbereich, auf den sich die Anbieter-Kennzeichnungspflicht der Homepages im Internet bezieht, ist sehr weitreichend. Er sollte daher
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