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DSGVO-Panne bei der AGOF: Keine Daten von Kindern unter 16 Jahren mehr
02.05.2018 Die DSVGO sorgt für eine Zäsur in der Reichweitenmessung der AGOF: In Zukunft können nur Daten von Jugendlichen ab 16 Jahren abgebildet werden. Das macht die Studie in diesem Bereich inkompatibel mit anderen Untersuchungen.
Grund für die Änderung ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGV). Sie legt fest, dass zwingend das Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt wird, um Daten von Kindern unter 16 Jahren zu verarbeiten. Während andere Mediastudien Panels verwenden (und dort das Einverständnis der Eltern einholen können), setzt die AGOF auf eine technische Messung.
