Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Like-Button: Wie sich Onlinehändler gegen Abmahnungen schützen
Demnach wird die Frage der Notwendigkeit und der Inhalte derartiger Hinweise bereits seit längerer Zeit diskutiert und es bestünden dazu unterschiedliche Auffassungen. Zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen ist jedoch auch vor dem Hintergrund der nunmehr im Umlauf befindlichen Abmahnungen dringend empfohlen, die Datenschutzerklärung bei der Verwendung von Facebook-Plugins zu ergänzen.
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