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T-DSL-Flatrate: Regulierungsbehörde setzt Telekom unter Druck

21.11.2001 - (iBusiness) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat der Deutschen Telekom die Behinderung von Wettbewerbern vorgeworfen und ihr mit einer Wiederaufnahme des Anti-Dumping-Verfahrens beim schnellen Internetzugang T-DSL gedroht. Grund dafür sind zahlreiche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die in der ersten Entscheidung vom 30. März dieses Jahres gefordert worden waren, sich aber immer noch nicht eingestellt haben.
Damit kommt die RegTP einer Forderung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (breko) entgegen. Dieser hatte vergangene Woche angekündigt, die Regulierungsbehörde förmlich aufzufordern, erneut die Telekom-Preise für den schnellen Internetzugang T-DSL zu überprüfen.

Obwohl das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster inzwischen in mehreren Sofortvollzugsentscheidungen die Verpflichtung der Deutschen Telekom AG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen zur Bereitstellung von Vorprodukten an Wettbewerbsunternehmen beim Line Sharing und des Resale bekräftigt haben, sind bis

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