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Urhebervertragsrechtsnovelle: "Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet"

25.01.2002 - (iBusiness) Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Urhebervertragsrechts hat eine neue Wendung genommen: Nach Beschluss des Rechtsausschusses im Bundestag wird die bisher im Gesetzesentwurf vorgesehene Zwangsschlichtung bei Streitigkeiten über Honorare für freie Mitarbeiter durch eine freiwillige Vereinbarung ersetzt. Die enttäuschte Gewerkschaft findet für die Regierung unschöne Worte.
Im Streit um das neue Urheberrecht hat Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin in letzter Minute eingelenkt. Zwei Tage vor der geplanten Verabschiedung des neuen Gesetzes im Bundestag stimmte der Rechtsausschuss am Mittwoch einem Entwurf zu, der in zentralen Fragen den Wünschen der Medienindustrie entgegenkommt.

Auch der so genannte "Bestseller-Paragraf", der die Vergütung von Autoren bei erfolgreichen Werken regelt, wurde gemäß den Vorstellungen der Verleger neu formuliert. Das Urhebervertragsgesetz soll an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Der Vorsitzende des Verband

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