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 (Bild: Joachim Graf)
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Vor Gericht verloren: Warum Double-Opt-In künftig zwingend ist

18.05.2010 - Der frustrierende Ausflug von iBusiness-Autor Dr. Martin Schirmbacher zum Amtsgericht Wedding lehrte ihn, dass eine rechtliche Verpflichtung zum Einsatz eines Double-Opt-In-Verfahrens zwar aus keiner rechtlichen Vorschrift ablesbar ist; sie aber dennoch ratsam ist. Selbst wenn die benutzten EMail-Adressen aus Offline-Beständen stammen.
Dass das Double-Opt-In-Verfahren eine vergleichsweise sichere Methode ist, rechtssicher eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail einzuholen, hat sich herumgesprochen. Bei weitem nicht alle Unternehmen setzen aber stets und immer Double-Opt-In ein.

Dies wirft die Frage auf, ob es sogar eine Verpflichtung gibt, das Double-Opt-In-Verfahren einzusetzen, schließlich lassen sich E-Mail-Adressen auch auf anderen Wegen verifizieren. So ist etwa denkbar, dass E-Mail-Adressen in einem Formular auf Papier erhoben werden. Auch im Anschluss an ein Kundengespräch kann sich der Kunde natürlich mit der Übe

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Am: 18.05.2010

Zu: Vor Gericht verloren: Warum Double-Opt-In künftig zwingend ist

Was ist der Unterschied zwischen überfahrenen Rechtsanwalt und einem überfahrenen Wildschwein? Vor dem Schwein sind Bremsspuren.
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