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Gimahhot tappt in die Abmahnfalle

08.04.2009 - Was eigentlich ein gelungener Aprilscherz sein sollte, kommt nun für Gimahhot als Bumerang wieder zurück. Auch bei einer Verballhornung gelten immer noch die Regeln des Marken- und Persönlichkeitsrechts.

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Zu: Gimmahot tappt in die Abmahnfalle

Kaum zu glauben. Sind die Jungs bei Gimmahot wirklich so naiv? Ich denke mal eher, man wird sich gesagt haben, dass die "ehemalige Actrice" schon nichts gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte unternehmen wird, da sie ja sicher nicht als Spielverderberin dastehen will. Pech gehabt.
Von:  Tobias Bär ,  IT-Service
Am: 08.04.2009

Zu: Gimmahot tappt in die Abmahnfalle

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