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Blockchain-Technik: Datenschützer weisen auf Privacy-Probleme hin
15.03.2018 Die spektakulären Bitcoin-Kursgewinne (und -Verluste) haben Blockchain-Technologie populär gemacht. Das dahinter liegende Transaktionsverfahren gilt inzwischen als Wunderwaffe für allerlei technische Anwendungen. Doch je genauer der technische Einsatz in der Praxis geprüft wird, desto deutlicher zeigen sich auch die Schwächen.
Aber selbst die Robustheit der Datenbank - einer der zentralen Vorteile - erweist sich in vielen Anwendungsfällen als Pferdefuß. Nicht nur, weil sich auch offensichtliche Fehler kaum korrigieren lassen, sondern auch, weil die Anwendungen nur schwer mit Datenschutz-Richtlinien in Einklang zu bringen sind.
Auf diesen Umstand weist der Grüne Abgeordnete des Europaparlaments, Jan Philipp Albrecht , in einem Beitrag für die Datenschutzorganisation IAPP hin. Insbesondere die Datenschutzgrundversorgung stelle besondere Anforderungen. "Es ist zwar gleichgültig welche spezielle Technik bei der Datenverarbeitung eingesetzt wird, aber die Verordnung führt als zwingende Verpflichtung das Prinzip des 'data protection by design' ein", so der Abgeordnete. Der Datenkontrolleur muss in der Lage sein, dem Rechtsanspruch auf Löschung von personenbezogene Datensätze nachzukommen. Je nach Ausgestaltung der Anwendung genügt die Blockchain-Technologie diesen Anforderungen jedoch nicht. Die Daten sind unveränderlich gespeichert.
Diese Schwäche bedeutet andererseits nicht per se das Aus von Blockchain-Technologie. Am Ende entscheidet die konkrete Ausgestaltung der Anwendung darüber, welche Daten in eine Blockchain gespeichert sind, und welche nicht. Ein Designfehler - oder eine strikte Auslegung eines Gerichts - kann aber unter Umständen aus einer Software-Anwendung eine teure Investitionsruinie machen. Denn; Beheben lässt sich so ein Fehler nicht mehr.

