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Gerichtsurteil: Homepage-Betreiber haftet für Gästebuch

26.06.2002 - (iBusiness) Wer auf seiner Homepage ein Gästebuch führt, haftet für dessen Inhalt. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Eintragungen zu eigen und handelt daher eventuell rechtswidrig. Zudem legte das Gericht einen Maßstab fest, wie oft ein Sitebetreiber sein Gästebuch überprüfen muss, um aus der Haftung zu kommen.

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