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Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Geschwurbel ihrer Nutzer

von nc

14.04.2003 (iBusiness) Websitebetreiber können sich freuen: Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln sind sie nicht dafür verantwortlich, was ihre Nutzer im Website-Forum von sich geben.

Damit widerspricht das LG Köln Entscheidungen anderer Gerichte wie beispielsweise dem LG Trier (iBusiness berichtete), wonach der Betreiber mindestens einmal pro Woche die Inhalte seines Gästebuchs auf Rechtswidrigkeiten überprüfen muss.

Ein Online-Handyshop hatte vor dem LG Köln eine einstweilige Verfügung beantragt (AZ 28 0 627/02). Der Shopbetreiber fühlte sich durch kritisierende Beiträge im Onlineforum des Telco-Portals Teltarif.de    einer "Hetzjagd" ausgesetzt. Daher wollte der Shopbetreiber Teltarif.de untersagen, weiterhin Beiträge zu veröffentlichen, die "grob geschäftsschädigend" für den Antragsteller seien.

Das Gericht entschied jedoch, dass Teltarif.de nicht für die Inhalte in seinem Forum verantwortlich ist. Die Begründung: "Als Diensteanbieter im Sinne der §§ 9-11 des Teledienstgesetzes ist die Antragsgegnerin nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, § 8 Abs. 2 Satz 1 Teledienstegesetz."

Teltarif selbst sieht sich nicht in der Lage, sein Forum regelmäßig zu überprüfen: "Hätte sich der Gedanke durchgesetzt, dass Betreiber von Onlineforen oder Gästebüchern regelmäßig nach widerrechtlichen Inhalten suchen müssen, hätte das langfristig den Tod der besonders stark frequentierten Foren bedeuten können. Es ist einfach nicht machbar, bei täglich hunderten oder tausenden von Beiträgen jeden Beitrag einzeln zu prüfen", erklärt Teltarif-Geschäftsführer Kai Petzke.

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