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Siemens-Betriebskrankenkasse gewinnt Rechtsstreit über Online-Versandhandel

25.09.2002 - (iBusiness) Laut Landessozialgericht München ist es der SBK nicht verboten, ihre Versicherten auf Versandapotheken und die Bestellung von Arzneimitteln im Internet hinzuweisen. Eine einstweilige Verfügung gegen die SBK wurde nun aufgehoben.
Der Hintergrund war die Klage eines bayerischen Apothekers gegen die Siemens-Betriebskrankenkasse   vor dem Landgericht München im Juli 2001, die eine einstweilige Verfügung gegen die SBK zur Folge hatte. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 256.000 Euro wurde es der SBK verboten, ihre Versicherten auf Versandapotheken und die Option der Bestellung von Arzneimitteln im Internet hinzuweisen.

Nun hob das Sozialgericht München die einstweilige Verfügung, die das Landgericht München erlassen hatte, wieder auf. Auf die Beschwerde des Apothekers hin hat nun das Landessozialgericht endgültig einen Schlu

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