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Nach Urteil droht Fremdenverkehrsabgabe für POI-Terminals
Der Kläger war die Stadt Linz (Rhein) , Beklagter die Deutsche Telekom AG. Die betreibt in Linz (wie in allen deutschen Städten) eine Vermittlungsstelle, mehrere Telefonzellen sowie Telefonleitungen. Da sie sich nicht für beitragspflichtig hielt, machte sie gegenüber der Verb
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