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Urteil: Fotos im Internet nicht ohne Zustimmung des Fotografen

04.05.2004 (iBusiness) Ohne Zustimmung des Urhebers dürfen Fotos nicht im Internet veröffentlicht werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln.

Das Oberlandesgericht Köln   verurteilte eine Firma in einer Berufungsverhandlung zur Zahlung von Schadenersatz, da sie ohne Zustimmung des Fotografen Fotos ihres Geschäftsführers online veröffentlicht hatte. Zusätzlich muss sie jede Vervielfältigung, Nutzung und Weitergabe der vom Kläger angefertigten Fotos unterlassen (Az. 6U91/03).

Der Beklagten käme die Vorschrift des § 60 UrhG nicht zu Gute. Sie hätte nicht annehmen dürfen, dass sie die Passbilder, die weder sie zeigten und die sie auch nicht selbst fotografiert hatte, einfach veröffentlichen durfte. Für die Verbreitung des Bildes auf fremden Internetseiten könne sie aber nicht in Anspruch genommen werden. Dabei ließ der Senat die Frage offen, ob der Ausschluss des UrhG aus den AGB des Fotografen wirksamer Vertragsbestandteil sind.

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