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Nach OLG-Urteil: Ebay will Shop-Design überdenken
20.03.2007 Laut einem aktuellen Urteil müssen Betreiber von Ebay-Shops direkt auf ihrer Startseite zu den gelisteten Produkten auch die jeweiligen Versandkosten ausweisen. Bislang ist das aber bei Ebay-Shops gar nicht machbar. Weswegen das Online-Auktionshaus jetzt voraussichtlich sein Shop-Template überarbeiten wird.
Das OLG Hamburg hatte entschieden, dass Betreiber von Ebay-Shops direkt auf ihrer Startseite bei den gelisteten Produkten auch immer die jeweils anfallenden Versandkosten angeben müssen. Andernfalls verstoßen Shopbetreiber gegen Paragraf 1, Absatz 6 der Preisangabeverordnung (PAngV), laut dem Angaben zu Versand- und Lieferkosten "eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen" (iBusiness berichtete).
Laut dem OLG-Urteil reicht es nicht aus, dass in Ebay-Shops die Versandkosten zu einem Produkt erst bei der eigentlichen Produktbeschreibung stehen, die sich nach einem Klick auf das betreffende Produkt auf der Shop-Startseite öffnet.
Bislang allerdings können Betreiber von Ebay-Shops auf ihren Startseiten bei den jeweiligen Produkten gar keine Versandkosten ausweisen. Ebay hat in seinem Shop-Template für diese Angaben noch kein Formularfeld vorgesehen. Laut den Richtern des OLG Hamburg spielt das kurioserweise aber keine Rolle.
