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Kunden stärken Agenturen gegenüber BGH-Urteil den Rücken

von sr

10.09.2004 (iBusiness) Nach einem aktuellen BGH-Urteil droht Agenturen, dass Kunden Konzepte ohne Bezahlung übernehmen. Strategien gegen den Ideenklau stoßen bei Multimedia-Auftraggebern durchaus auf Verständnis, wie eine iBusiness-Umfrage ermittelt hat.

Wollen Multimedia-Agenturen den Ideenklau abwenden, müssen sie in jedem Fall eine schriftliche Honorvereinbarung abschließen. Wer das nicht tut aus Angst vor dem Unmut seines potenziellen Kunden, der irrt. Denn alle von iBusiness betragten Auftraggeber haben überhaupt kein Problem damit, Urheberrechte und Honorare schriftlich festzuhalten.

Im Gegenteil, die Auftraggeber stärken ihren Agenturen durchweg den Rücken. So ist beispielsweise Deichmann-Sprecher Ulrich Effing empört: "Das Urteil könnte sich als schädlich für das Agenturgeschäft herausstellen." Anfang Juni hatte der Essener Internet-Dienstleister Communicode    für den Schuhhersteller einen Online-Auftritt für die Schuhmarke Victory   entwickelt. Ideenklau war da kein Thema. Denn statt ausgefeilter Verträge vertraut das Essener Unternehmen auf seine Pitch-Teilnehmer: "Verträge können natürlich für alle Beteiligten einen gewissen Schutz gegen schwarze Schafe bieten. Aber gerade im kreativen Bereich muss natürlich auch die Chemie stimmen, wenn man längerfristig zusammen arbeiten will."

Mit dieser Meinung steht der Schuhhersteller nicht alleine da, wie die iBusiness-Redaktion herausgefunden hat. So lehnt auch das Frankfurter Unternehmen Alte-Werbung.de   das BGH-Urteil ab. Geschäftsführer Zoran Radic erklärt: "Grundsätzlich halte ich davon nichts, weil die Agenturen viel Zeit, Geld und Kreativität investieren müssen." Radic empfindet es generell als "schade", wenn Auftraggeber einer günstigeren Agentur den Zuschlag geben, dabei aber das Konzept des teureren Mitbewerbers nutzen. Seine Firma kann da erst gar nicht in Versuchung kommen. Alte-Werbung.de lässt nämlich generell nicht pitchen. Wie Deichmann   setzen die Frankfurter auf Vertrauen: So ging auch der Etat für den aktuellen Internet-Agentur an die befreundete Web-Agentur Triplesense  .

Pitchen lässt dagegen der Flughafen Frankfurt-Hahn  . So konnte sich erst vor kurzem der Bad Homburger Dienstleister Syzygy    für den Relaunch der Website gegen zwei weitere Wettbewerber durchsetzen. Die neue Gesetzgebung werde aber nicht das Pitch-Verhalten des Flughafens ändern. Vertriebsleiterin Maria Muller stärkt den Agenturen den Rücken: "Die Agenturen geben sich individuell Mühe und haben ein Anrecht auf ihre geistige Arbeit." Das BGH-Urteil löst bei ihr nur Kopfschütteln aus: "Wenn ich Texter oder Grafiker für die Arbeit bezahlen müsste, wäre ich auch sauer, wenn mir jemand mein Konzept klauen würde."

Verständnis für das BGH-Urteil haben nur wenige. So zum Beispiel Reinhard Lange von der Hansa-Kreuzfahrten GmbH  . Agenturen, die an einem Pitch teilnehmen, müssten die Rechtslage kennen. Wer es dann versäumt, sein Konzept zu schützen, habe Pech gehabt. Wenn eine Agentur allerdings mit einem Vertrag ankommt, dann hat auch er keine Probleme damit.

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