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Ebay-Verkäufer haften unfreiwillig
25.10.2005 (iBusiness) Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen scheitern viele private Ebay-Verkäufer an Formfehlern, wenn sie die gesetzliche Gewährleistungspflicht ausschließen wollen.
Zwar wollten laut der Verbraucherzentrale NRW rund zwei Drittel aller Privatverkäufer ihre Gewährleistungspflicht ausschließen. Allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter. So haben die Verkäufer in ihre Artikelbeschreibungen unter anderem die Formulierungen "Kein Umtausch" oder "Keine Garantie, keine Rücknahme" eingefügt. Dadurch aber bieten die Verkäufer ihren Kunden automatisch eine gesetzliche Gewährleistung an. Mit fatalen Folgen: Denn die Verkäufer stehen dann dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie dann zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden.
Seit dem Jahr 2002 geben auch Privatpersonen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren - wenn nichts anderes vereinbart ist. Private Händler können allerdings, im Unterschied zu gewerblichen, die Gewährleistung vertraglich ausschließen.
Für die analyse hat die Verbraucherzentrale NRW rund 300 Ebay-Auktionen von Privatpersonen durchsucht, die jeweils weniger als 100 Auktionen getätigt hatten.
