Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Wenn die Wunschdomain belegt ist...
Nutzt der Inhaber Ihrer Wunschdomain Ihren Firmen- oder Markennamen rechtswidrig, können Sie ihn wegen Unterlassung und eventueller Schadensersatzansprüche abmahnen oder aber wegen einer Verletzung Ihrer Schutzrechte gemäß Markenrecht rechtlich belange
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