Expert Talk: "AI wird das Kaufverhalten massiv beeinflussen" Video-Podcast ansehen
Nie hat sich die Welt schneller verändert als heute. Für Unternehmen eine gewaltige Herausforderung, denn Disruption kennt vor allem zwei Spielertypen: Gewinner und Verlierer. Wie Sie sich auf der richtigen Seite wiederfinden, erklärt FactFinder-Chefin Kristie Collins im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen
Dossier Temu-Strategie Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Was sind die Erfolgsrezepte des chinesischen Billig-Marktplatzes? Und wie kann man seiner Strategie begegnen? Das iBusiness-Dossier stellt exklusive Zahlen und Analysen zu TEMU zusammen.
Zum Dossier 'Temu-Strategie'

Wenn die Wunschdomain belegt ist...

10.05.1999 - (iBusiness)Der Start ins Web scheitert manchmal schon beim ersten Schritt: Die Wunschdomain mit dem eigenen Firmen- oder Markennamen ist belegt, ein anderer war schneller. Wann Sie dennoch gute Chancen haben, an Ihre Wunschdomain zu kommen und was dabei zu beachten ist, hat die multiMEDIA-Redaktion für Sie zusammengestellt.
von JanaJ
München. Um im Internet bestehen zu können, sollte ein Domain-Name signifikant sein und einen hohen Wiedererkennungswert haben. Am besten ist es natürlich, den eigenen Namen oder Firmennamen zu nutzen, aber auch der Name eines erfolgreichen Produkts ist als Domain-Name vielversprechend. Doch was tun, wenn die Wunschdomain bereits vergeben ist?

Nutzt der Inhaber Ihrer Wunschdomain Ihren Firmen- oder Markennamen rechtswidrig, können Sie ihn wegen Unterlassung und eventueller Schadensersatzansprüche abmahnen oder aber wegen einer Verletzung Ihrer Schutzrechte gemäß Markenrecht rechtlich belange

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.