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Verordnung zum Energiesparen: Werbung darf nachts nicht mehr leuchten
22.08.2022 Die Bundesregierung erhöht den Druck und plant konkrete Maßnahmen zum Energiesparen. Die Verordnung soll ab September in Kraft treten - und trifft auch die Werbeindustrie.
Wie aus dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, soll unter anderem in Arbeitsräumen, sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Gebäuden, nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen: 19 Grad Celsius für "körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten", zwölf Grad für "körperlich schwere Tätigkeiten". Dem Einzelhandel wird das Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen untersagt - Ausnahme sind Notausgänge und Fluchtwege. Betroffen ist auch die Werbewirtschaft: Werbeanlagen wie mit LEDs beleuchtete Außenwerbung dürfen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht beleuchtet sein.
Wirtschaftsminister Habeck hatte die Energiesparverordnung bereits Mitte August angekündigt. Möglich macht sie das im Juli beschlossene Energiesicherungsgesetz - auch bevor der Krisenfall eintritt. Die Verordnung soll laut Wirtschaftsministerium direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden, voraussichtlich schon diesen Mittwoch.
Für Kritik, etwa bei Hamburger Klimaschutzaktivisten , hatte zuletzt die langfristig angelegte Werbekampagne "80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel" des Bundeswirtschaftsministeriums mit Energiespartipps gesorgt, die auch auf beleuchteten City Lights läuft. Künftig sollen die Emissionen der Mediaschaltungen kompensiert werden, kündigte eine Sprecherin laut der Deutschen Presse Agentur an.
Im Auftrag des WDR hat das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung RWI einen Schätzwert für den Stromverbrauch der digitalen Werbung errechnet. Das Institut geht davon aus, dass digitale Werbedisplays in Deutschland rund 113.000 Megawattstunden verbrauchen. Das entspricht dem Verbrauch von fast 40.000 Zwei-Personen-Haushalten.