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Bundeskartellamt untersucht Best-Preis-Klausel bei HRS

13.02.2012 Das Bundeskartellamt   hat Hotel-Aggregator HRS   wegen Wettebwerbsverstößen abgemahnt.

HRS hat mit ihren Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, die ihr für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren sollen. Ab März dieses Jahres soll die Meistbegünstigungsklausel verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.

Durch die Best-Preis-Klausel werde Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen, so das Kartellamt. Die Abmahnung des Bundeskartellamtes erstreckt sich nicht auf die von HRS kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen.

HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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