Unsichtbare Marktpotenziale mit Kaufkraftdaten erschließen Jetzt zum Webinar anmelden
Eigene Daten zeigen oft nur einen Teil des Bildes. Erfahren Sie, wie Kaufkraft-, Markt- und Regionaldaten zusätzliche Perspektiven auf Kunden, Regionen und Standorte eröffnen. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen Sie, wie sich bislang verborgene Marktpotenziale erkennen und gezielter nutzen lassen.
Jetzt zum Webinar anmelden
Was ist Deine Digitalagentur wert? Agenturwert berechnen
Sechs Zahlen aus der BWA genügen, um herauszufinden, was aktuell Deine Agentur wert ist und welche Faktoren den Wert beeinflussen.
Agenturwert berechnen

November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk

35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.

Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.

Alle Inhalte im November kostenlos
Heute frei lesen. Morgen nichts verpassen.

Registrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.

Das Newsletter-Abo erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Registrierung.

Streit vorprogrammiert: Wenn man einen Gesellschafter abfinden muss

18.03.2014 Drum prüfe, wer sich ewig bindet - das gilt nicht nur für alles, was mit Sex und Liebe zu tun hat, sondern auch in der Internetwirtschaft. Wer eine Agentur oder ein Internetunternehmen als Gesellschaft betreibt, läuft Gefahr, dass die streitige Auflösung der Partnerschaft massive Probleme verursacht. Aber es gibt Abhilfe.

Christian Lentföhr , Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei SNP Schlawien Partnerschaft   weiß, dass die Bewertung des Abfindungsguthabens ohne guten Gesellschaftsvertrag stets zum Streit führt: "Leider gilt auch für viele Gesellschaftsverträge, dass 'gut gemeint' das Gegenteil von 'gut gemacht' ist. Viele Notare und Anwälte, aber ebenso viele Steuerberater, sind mit dem betriebswirtschaftlichen Wortschatz nicht so vertraut, wie der Laie es vermutet - und dann soll ein Bilanzgewinn zur Ausschüttung kommen, der eben nur durch bilanzielle Darstellung entsteht, sich aber in der Kasse nicht findet".

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft (mit Ausnahme der AG) aus, so ist ihm der Wert seiner Beteiligung abzufinden. Ob eine satzungsmäßige Begrenzung des Abfindungsanspruchs im Einzelfall hinzunehmen ist, hängt nach der Entscheidung des BGH   maßgeblich von der Diskrepanz zwischen dem gesellschaftsvertraglich geschuldeten Abfindungsbetrag einerseits und dem tatsächlichen Anteilswert andererseits ab.

Sogenannte Buchwertklauseln sind in der Praxis weit verbreitet. Danach soll der tatsächliche Anteilswert derjenige sein, den die Handelsbücher (Bilanz) als Eigenkapital-Anteil ausweisen. Aufgrund bestimmter Vorsichtsprinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung können die Buchwerte unter dem Wert liegen, den ein fremder Dritter bereit wäre, für den Anteil zu bezahlen. Buchwertklauseln sind deshalb nur zulässig, wenn sie den ausscheidenden Gesellschafter nicht unbillig benachteiligen.

Anderenfalls wird der tatsächliche Anteilswert (gemeiner Wert/Verkehrswert) nach dem sogenannten Ertragswertverfahren zu bestimmen sein, wobei man sich bewusst machen muss, dass es auch ein einheitliches Ertragswertverfahren nicht gibt. Die Interessenlagen des bleibenden und des weichenden Gesellschafters sind gegenläufig. Zum Schutz der Liquidität des Unternehmens werden in den Gesellschaftsverträgen Regeln für möglichst niedrige Abfindungen gesucht.

"Da Abfindungsklauseln frei vereinbart werden können, sind sie grundsätzlich zulässig. Grenzen ergeben sich jedoch wegen Sittenwidrigkeit und Treuwidrigkeit nach § 138 Abs. 1, 242 BGB. Nur bei Sittenwidrigkeit ist die Abfindungsklausel nichtig, sodass dann die gerade nicht gewünschte gesetzliche Regelung eingreift, die eine Abfindung des tatsächlichen Wertes, der nach Ertragswertmethode zu bewerten ist, verlangt", erklärt Lentföhr.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
 (Thomas Lang)
Bild: Thomas Lang
Thomas Lang
(SpringUpLabs Germany)

M&A bei Agenturen: So verkaufen Sie Ihre Agentur

In unserem exklusives Privat-Webinar über Strategie und Umsetzung des Agenturverkaufs erhalten Sie Insights zum Thema "Agenturverkauf".

Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: