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BGH-Urteil stellt Geschäftsmodell von Jameda auf den Kopf

21.02.2018 Das Arzt-Bewertungsportal Jameda   muss einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)   zufolge das Profil einer Ärztin von seinem Portal löschen. Für die künftige Praxis bedeutet das: Ärzte können die Löschung aller Einträge bei Jameda verlangen, solange das Unternehmen zahlenden Ärzten Sonderbedingungen einräumt. Dieses Grundsatzurteil gilt auch für andere Bewertungsportale.

 (Bild: geralt/ Pixabay)
Bild: geralt/ Pixabay
Die Klägerin ist niedergelassene Dermatologin und Allergologin. Bei Jameda wurde sie gegen ihren Willen mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Bei Abruf ihres Profils auf dem Portal der Beklagten erschienen unter der Rubrik "Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung" weitere Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Ärztin. Dabei handelte es sich um eine Anzeigenleiste der konkurrierenden Ärzte in der Nähe. Haben sie ein sogenanntes Premium-Paket gekauft, wird neben ihrem Foto ihre Bewertung und ihr medizinisches Profil eingeblendet. Zudem werden beim Aufruf des jeweiligen Namens keine Leiste mit konkurrierenden Ärzten angezeigt. Laut BGH habe Jameda mit diesem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstigt.

Jameda hat daraufhin die Änderung seines Modells angekündigt: "Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigten, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist. Aus demselben Grund setzt sich Jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt", sagt Florian Weiß , Jameda-Geschäftsführer.
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