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BGH-Urteil stellt Geschäftsmodell von Jameda auf den Kopf
21.02.2018 Das Arzt-Bewertungsportal Jameda muss einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge das Profil einer Ärztin von seinem Portal löschen. Für die künftige Praxis bedeutet das: Ärzte können die Löschung aller Einträge bei Jameda verlangen, solange das Unternehmen zahlenden Ärzten Sonderbedingungen einräumt. Dieses Grundsatzurteil gilt auch für andere Bewertungsportale.
Jameda hat daraufhin die Änderung seines Modells angekündigt: "Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigten, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist. Aus demselben Grund setzt sich Jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt", sagt Florian Weiß , Jameda-Geschäftsführer.
