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Urteil: Holidaycheck als neutrales Bewertungsportal gewürdigt
22.05.2013 Holidaycheck haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für eine Hotelbewertung. Dies entschied das Kammergericht in seinem Urteil (Aktenzeichen 5U 63/12). Darin hat das Gericht eine Klage der A&O Hotel and Hostel Mitte GmbH auch in der Berufung abgewiesen und als unbegründet beurteilt.
Darüberhinaus stärkt das Gericht Holidaycheck als neutralen Portalbetreiber, der seine Distanz zu den Bewertungen wahrt. Die eingesetzten Filter und die manuelle Kontrolle des Bewertungsportals zur Authentizitätskontrolle unterstützen die Neutralität.