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Urteil: Perlentaucher setzt sich gegen FAZ und Süddeutsche durch
02.11.2011 Nun ist es amtlich: Bei der Übernahme von Auszügen fremder Texte im Internet lässt sich die rechtliche Zulässigkeit nur im Einzelfall bewerten - so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt . Damit hat das Gericht in dem seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit um das Geschäftsmodell des Online-Kulturmagazins Perlentaucher.de , welches Buchkritiken aus Zeitungen zusammenfasst, beendet und dessen Betreibern weitgehend recht gegeben.
FAZ und Süddeutsche wollten durch die Gerichte unterbinden lassen, dass der Perlentaucher ihre Buchkritiken resümiert und diese Resümees an Internetbuchhändler weiter vertreibt. Beide Zeitungen hatten gegen die Verbreitung der Perlentaucher-Notizen durch Internet-Buchhändler geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.
