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Urteil: Perlentaucher setzt sich gegen FAZ und Süddeutsche durch

02.11.2011 Nun ist es amtlich: Bei der Übernahme von Auszügen fremder Texte im Internet lässt sich die rechtliche Zulässigkeit nur im Einzelfall bewerten - so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt  . Damit hat das Gericht in dem seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit um das Geschäftsmodell des Online-Kulturmagazins Perlentaucher.de   , welches Buchkritiken aus Zeitungen zusammenfasst, beendet und dessen Betreibern weitgehend recht gegeben.

Entgegen früherer Urteile befand das OLG im Berufungsverfahren jedoch, "dass tatsächlich bestimmte Perlentaucher-Kritiken, die im Dezember 2004 erschienen waren und von den Klägerinnen konkret benannt werden, ihr Urheberrecht verletzten". In zwei Fällen aus dem Dezember 2004 habe Perlentaucher das Urheberrecht von FAZ und Süddeutsche verletzt, weil der Dienst besonders prägende und ausdrucksstarke Passage aus Rezensionen übernommen habe. Zulässig sei aber eine freie Bearbeitung von Originaltexten (Aktenzeichen 11 U 75/06 und 11 U 76/06).

FAZ   und Süddeutsche   wollten durch die Gerichte unterbinden lassen, dass der Perlentaucher ihre Buchkritiken resümiert und diese Resümees an Internetbuchhändler weiter vertreibt. Beide Zeitungen hatten gegen die Verbreitung der Perlentaucher-Notizen durch Internet-Buchhändler geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.
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