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Amazon darf in Suche auch Konkurrenzprodukte anzeigen
11.06.2019 Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des Herstellers Ortlieb abgewiesen. Online-Händler Amazon darf Konkurrenzprodukte bei der Suche nach einer bestimmten Marke anzeigen.
Das Unternehmen aus Heilsbronn warf Amazon die Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht vor. Es wollte durchsetzen, das bei Amazon-Suchen nach Ortlieb auch ausschließlich Ortlieb-Produkte angezeigt werden, nicht etwa auch vergleichbare Erzeugnisse anderer Hersteller.
"Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Suchergebnisse kundenfreundlich sind und im Einklang mit europäischem und deutschem Recht stehen", erklärte ein Amazon-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die auf das positive Urteil des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte folgt, die ebenfalls zu unseren Gunsten entschieden haben."
In der ersten Instanz 2015 vor dem Landgericht München hatte Ortlieb noch gewonnen. Anschließend war der Fall beim Bundesgerichtshof gelandet, der das Verfahren nach München zurückwies. Von Ortlieb gab es zunächst keine Reaktion auf das OLG-Urteil. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das OLG veröffentlichte lediglich den Tenor der Entscheidung. Eine Niederlage Amazons hätte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Online-Handel haben können.