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Nicht lustig: Smiley-Abmahnwelle erreicht deutsche Händler
17.08.2023 Vor allem Ebay- und Etsy-Handelstreibende haben E-Mails einer US-amerikanischen Kanzlei erhalten. Inhalt: eine Unterlassungserklärung wegen eines verwendeten Smileys.



Gegen weltweit aktive Plattform-Retailer hat das Unternehmen nun eine Abmahnwelle losgetreten, wie der Rechtsanwalt Phil Salewski



Alle anderen, die Smiley-Produkte verkaufen, sollten sich die Rechtsgrundlage, auf der sie das tun, in jedem Fall genau anschauen lassen.