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Urteil: Auslesen von Web-Datenbanken legal

05.10.2010 Das Auslesen einzelner Flugverbindungen von der Webseite einer Airline mittels Internet Booking Engine ("Screen Scraping") ist nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg rechtmäßig. Das Gericht wies eine Klage der Fluglinie Easyjet zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser gegen den Softwareanbieter Interres zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ab.

Die Fluglinie hatte dem Anbieter für Online-Reisetechnologie vorgeworfen, durch das Auslesen der Flugdaten gegen sein virtuelles Hausrecht zu verstoßen und das Datenbankschutzrecht von Easyjet zu verletzen und in illegaler Weise die Wiederverkaufsabsichten von Reisebüros zu täuschen (Az.: 308 O 162/09).
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Zu: Urteil: Auslesen von Web-Datenbanken legal

Hui, das ist aber eine arg verkürzte Wiedergabe des Sachverhalts. Die Überschrift könnte ja zu der Annahme verleiten, dass das Auslesen ganzer Datenbankbestände generell, also zB. auch durch Wettbewerber oder so legal wäre. Tatsächlich ging es lt. heise.de um die Abfrage einzelner Flugverbindungen, die ein konkreter Kunde nachfragt. Und beim "Abfragenden" geht es nicht um einen Wettbewerber, sondern um einen Vermittler dieser Flugreisen, so dass Easyjet durch die Abfrage (zumindest vordergründig) auch kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
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