Zum Dossier 'Temu-Strategie'
Urteil: Sponsorensuche per E-Mail ist unzulässig
15.02.2012 Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass auch die Bewerbung von gemeinnützigen Veranstaltungen per E-Mail eine vorherige Einwilligung des Empfängers voraussetzt (Landgericht Berlin vom 22.7.2011, Az. 15 O 138/11). Dies meldet der Branchenblog Online Marketing Recht von Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher .
Die Werbung per E-Mail ist also auch im Falle von Charity-Veranstaltung die nach Sponsoren und Unterstützern suchen nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Das UWG macht hier keinen Unterschied.
Klar ist damit, dass auch in diesen Fällen eine Einwilligung vorliegen muss. Dass die Angeschriebenen ihre E-Mail-Adressen auf ihren Websites veröffentlichen, genügt für eine solche Einwilligung nicht.