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Großer Nachholbedarf bei Shopping-Apps
22.08.2017 Das Smartphone gewinnt an Relevanz für den Online-Einkauf - nicht hingegen Shopping-Apps. Sieben von zehn mobilen Online-Käufern ziehen die mobile Website der App vor.



Shopping-Apps konkurrieren mit der mobilen Website
Shopping-Apps konnten sich seit vergangenem Jahr nicht weiter etablieren. Nur 30 Prozent der mobilen Online-Käufer ziehen die App der mobilen Website vor - etwas weniger als letztes Jahr. Laut Studienautoren sei gerade für Neu- und Gelegenheitskunden die Einstiegshürde für die mobile Website deutlich geringer als für die zugehörige App. Die Nutzer selber bemängeln das Einkaufserlebnis der Shopping-Apps: Darstellung und Menüführung weichen von der gewohnten mobilen Website ab und machen das Einkaufen via App in den Augen der Nutzer unnötig kompliziert. Durch die häufig reduziertere Darstellung entsteht der Eindruck, Apps böten eingeschränkte Inhalte. Die Nutzer haben das Gefühl, etwas zu verpassen. Skeptisch sind vier von zehn Online-Käufern außerdem in Bezug auf die Daten, die sie durch eine Nutzung preisgäben.Relevanz bestimmt die App-Nutzung
Interessant sind Shopping-Apps für Power-Shopper. Nach wie vor entscheiden sich Vielkäufer für eine Shopping-App von Onlineshops, in denen sie häufig einkaufen. Sie schätzen das bequeme Zugreifen auf das Sortiment des Onlineshops direkt vom Smartphone aus (64 Prozent), die schnelle, einfache Navigation (43 Prozent) und den kürzeren Einkaufsprozess (35 Prozent).Überraschend: Die Anwendungen der Online-Shops sind 2017 weniger primär nur für junge Menschen interessant. Das Interesse an Shopping-Apps verteilt sich fast gleichmäßig auf alle Altersgruppen zwischen 18 und 60 Jahren, ist bei Männern jedoch nach wie vor höher als bei Frauen.
Relevanz ist bei der Bewerbung via Push-Nachricht gefragt. Insgesamt sind zwei von drei der befragten Shopping-App-Nutzer offen für Push-Nachrichten. Die Hälfte wünscht sich Statusberichte zur Bestellung. Außerdem ist immerhin jeder Dritte dann interessiert, wenn es darum geht, sparen zu können: Online-Shops dürfen an ablaufende Gutscheine erinnern, über aktuelle Angebote informieren und einen Geburtstagsgruß schicken - aber bitte mit Gutschein.