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LG Berlin untersagt Booking.com die Veröffentlichung manipulierter Ranking

07.09.2011 Dem Beschluss des Berliner Landesgerichts (Az. 16 O 418/11) zufolge darf das Hotelbuchungsportal Booking.com   keine Hotelrankings mehr veröffentlichen, die durch Provisionen beeinflusst werden. Das Portal listet Hotels in der deutschsprachigen Version in der Standardeinstellung unter dem Titel 'Beliebtheit' auf. Zugleich bietet das Portal jedoch Hotelbetrieben an, gegen eine Zahlung zusätzlicher Provisionen die Platzierung des Hotels positiv zu beeinflussen. Die Wettbewerbszentrale   hatte geklagt, da sie darin eine grobe Täuschung sieht.
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