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Kino.to: Hauptbetreiber muss drei Jahre ins Gefängnis

08.12.2011 Nachdem der Webdesigner des illegalen Kinoportals Kino.to in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Leipzig bereits zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war, entscheidet das Leipziger Gericht im Verfahren gegen den Hauptadministrator des Streamingportals nun auf drei Jahre Haft.

Mit seiner Argumentationslinie auch einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen aktuelle Kinofilme anbieten zu wollen, konnte der Angeklagte das Gericht nicht überzeugen. Die Leipziger Richter sehen es als erwiesen an, dass der 27-Jährige 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hat. Die Werbung durch die Spiele- und Pornoseiten hätte den Betreibern ein gutes Geschäft eingebracht (397.000 Euro Umsatz, 226.000 Gewinn), so die Begründung der Richter laut Spiegel Online  .
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