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Netzneutralität: Bundesnetzagentur untersagt Telekom die Streaming-Drosselung

von steiger_2

18.12.2017 Die Bundesnetzagentur hat Teilaspekte der Zubuchoption "StreamOn" der Mobilfunktarife "MagentaMobil" der Telekom    untersagt. Mit der Entscheidung wird sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden.

 (Bild: SXC.hu/Aurelio Scetta)
Bild: SXC.hu/Aurelio Scetta
Konkret hat die Bundesnetzagentur   die Videodrosselung in den Tarifen Magenta Mobil L, L Plus, L Premium und L Plus Premium untersagt, da diese einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs darstellt.

Im Rahmen von "Stream On" wird die Datenübertragungsrate bei Videostreaming in diesen Telekom-Tarifen reduziert, so dass Videos nur in SD-Qualität empfangen werden können. Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur liegt für diese Reduzierung der Datenübertragungsrate kein objektiv technischer Grund vor, denn Videodienste erfordern keine Drosselung. Umgekehrt stellt die Leistungsfähigkeit eines individuellen Netzes nach den geltenden Vorschriften keinen Grund für die Beschränkung der Datenübertragungsrate bei datenintensiven Verkehren dar.

In der Erklärung der Bundesnetzagentur zu der Untersagung verweist sie darauf, dass Stream On weiterhin von der Telekom angeboten werden kann. Im Interesse der Verbraucher seinen aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig. Stream On müsse dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und den Kunden müsse Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Damit wird den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung getragen.

Mit dieser Entscheidung stärkt die Bundesnetzagentur die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen. Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichere die Vielfalt des Internets, ohne einem Anbieter von Streaming-Diensten die Möglichkeiten des Roam-Like-At-Home-Prinzips zu verwehren.
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