Bundesregierung verordnet E-Commerce-Anbietern die Buttonlösung
26.08.2011 Die deutsche Bundesregierung beschließt die Buttonlösung und schafft neue Hindernisse für E-Commerce. Denn der Schutz vor Abofallen benachteiligt den Onlinehandel.
"Diese Vorgaben des Gesetzgebers wird der Onlinehandel problemlos einhalten können, da hier nur der bereits bestehende Standard bestehender und genutzter Onlineshopsoftware manifestiert wird", erklärt Rolf Albrecht , Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz der Kanzlei Volke2.0 .
Ferner möchte der Gesetzgeber zukünftig den Abschluss von Kaufverträgen auch im ECommerce davon abhängig machen, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er von einer Kostenfolge durch seine Warenbestellung ausgeht. Sprich: Der Verbraucher soll positiv bestätigen, dass er für die Bestellung einer Ware den Kaufpreis und gegebenenfalls anfallende Versandkosten zahlt.
Um diese Bestätigung und deren Rechtsfolgen dem Verbraucher darzustellen, soll vor Abschluss der Bestellung in dem jeweiligen Verkaufsangebot ein Button eingefügt werden, den der Verbraucher betätigen muss und der nochmals unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen soll.
"Durch diesen Button wird der Sinn und Zweck des Verbraucherschutzes zum Zweck der Vermeldung von kostenpflichtigen, ungewollten, Aboverträgen leider zu Lasten des Onlinehandels ausgedehnt. Wieder einmal werden zusätzliche gesetzliche Vorgaben geschaffen, deren Einhaltung der Onlinehandel vorzunehmen hat. Es ist damit zurechnen, dass auch
wieder ein Bereich geschaffen wird, dessen Einhaltung im Bereich des Wettbewerbsrechts zu Abmahnungen führen wird", erklärt Albrecht.
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Um diese Bestätigung der Wahl und deren Rechtsfolgen dem Wähler darzustellen, soll vor Zeichnung des Kreuzes in dem jeweiligen Wahlzettel ein Button eingefügt werden, den der Verbraucher betätigen muss und der nochmals unmissverständlich und gut lesbar auf die völlige Unverbindlichkeit jeglicher Wahlaussagen der betreffenden Partei hinweisen soll.
So könnte man zukünftig den Wahlen davon abhängig machen, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er von einer Kostenfolge durch seine Wahl ausgeht.