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Marketing

Werberat-Bilanz: Zahl der Beschwerden steigt

13.03.2026 Beim Deutscher Werberat sind im Jahr 2025 deutlich mehr Beschwerden eingegangen als im Vorjahr. Gleichzeitig blieb die Durchsetzungsquote mit 93 Prozent nahezu stabil (2024: 94 Prozent). Mit der Veröffentlichung seiner Jahresbilanz sprach der Werberat zudem drei weitere öffentliche Rügen aus.

 (Bild: ElasticComputeFarm / Pixabay)
Bild: ElasticComputeFarm / Pixabay
Aus den eingegangenen Beschwerden ergaben sich im Jahr 2025 1.289 Werbemaßnahmen, mit denen sich der Werberat   befasste - deutlich mehr als im Vorjahr (2024: 813). Davon lagen 451 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Werberats, während 838 Beschwerden Sachverhalte außerhalb der Zuständigkeit betrafen und entsprechend weiterverwiesen oder anderweitig beantwortet wurden.

Damit stieg die Zahl der tatsächlich geprüften Fälle gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent auf 451 (2024: 351 Fälle).

Von den 451 Werbemaßnahmen, die in die Zuständigkeit des Werberats fielen, wurden 348 Werbemaßnahmen nicht beanstandet. In 103 Fällen wandte sich der Werberat an die werbenden Unternehmen. Nach Intervention des Werberats wurden 96 Werbemaßnahmen gestoppt oder geändert, wobei in neun Fällen die Werbemaßnahme abgeändert und in 85 Fällen die Maßnahme gestoppt wurde.

In 22 Fällen leitete die Geschäftsstelle kein Beschwerdeverfahren ein, informierte die Unternehmen jedoch über die eingegangene Kritik und sensibilisierte sie für die Wahrnehmung ihrer Werbung in Teilen der Bevölkerung. In sieben Fällen sprach der Deutsche Werberat Öffentliche Rügen aus. Betroffen waren fünf Unternehmen, die insgesamt sieben Werbemaßnahmen geschaltet hatten.

Preview von Bilanz Beschwerden Werberat 2025

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Geschlechterdiskriminierung bleibt häufigster Beschwerdegrund

Wie bereits in den vergangenen Jahren war geschlechterdiskriminierende Werbung der häufigste Anlass für Beschwerden. Der Werberat prüfte hierzu 222 Fälle, was 49 Prozent aller behandelten Fälle entspricht.

Der deutliche Anstieg gegenüber 2024 (143 Fälle) dürfte auch mit der Einstellung des Meldeportals "WerbemelderIn" der Kampagnenorganisation Pinkstinks Germany   zusammenhängen. Über das Portal konnten seit 2017 Werbemotive gemeldet werden, die als sexistisch wahrgenommen wurden. Seit der Abschaltung im Januar 2025 verweist die Website auf das Beschwerdeformular des Werberats.

Von den gemeldeten Fällen sah der Werberat bei 173 Werbemaßnahmen keinen Verstoß gegen seine Verhaltensregeln. In 49 Fällen nahm er Kontakt zu den werbenden Unternehmen auf.

An zweiter Stelle der Beschwerdegründe lag der Themenkomplex Ethik und Moral mit 47 Fällen. Davon wurden 41 nicht beanstandet, während sechs Kampagnen gestoppt wurden. Es folgte Alkoholwerbung mit 36 Fällen. Hier wurden 19 Werbemaßnahmen nicht beanstandet, 15 gestoppt und zwei geändert. Auf Platz vier lag die Diskriminierung von Personengruppen mit 33 Fällen.
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