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Seit Neujahr: Onlineshop-Betreiber müssen Verzugszinsen senken
17.01.2013 Erstmals gilt in Deutschland seit dem 1. 1. 2013 ein negativer Basiszinssatz. Damit müssen Unternehmen die Verzugszinsen senken, die sie ihren Gläubiger berechnen. Vor allem Onlineshops müssen allerdings aufpassen.
Bei Verbrauchergeschäften liegen die Verzugszinsen fünf und bei Handelsgeschäften acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar dürfen also für B2C-Geschäfte maximal 4,87 Prozent Verzugszinsen und für B2B-Geschäfte 7,87 Prozent Verzugszinsen berechnet werden.
Der Basiszinssatz ist in erster Linie eine mathematische Bezugsgröße, auf deren Grundlage andere Zinssätze errechnet werden. Er wird alle sechs Monate - jeweils im Januar und im Juli - von der Bundesbank festgesetzt und orientiert sich an dem Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank . Da dieser Zinssatz mit 0,75 Prozent aktuell auf einem historisch niedrigen Stand ist, errechnet sich in diesem Jahr erstmals ein negativer Basiszinssatz.
