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10 Gebote: Datenschutz-Grundverordnung leicht gemacht
20.10.2017 Gesetzestexte sind nicht gerade dafür bekannt, leicht verständlich zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um europaweites Datenschutzrecht handelt. Allerdings schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
- Gebot: Was geschrieben steht, sollst Du befolgen
Im E-Commerce gelten die 10 Gebote aufgrund der intensiven Datenverarbeitung für alle Unternehmen, egal wie groß oder klein sie sind.
- Gebot: Du sollst Zeugnis über Deine Taten ablegen
Du musst die Einhaltung der Anforderung der DS-GVO jederzeit nachweisen können. Du bist daher verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
- Gebot: Du sollst schätzen, welche Gefahr Dein Handeln birgt
Rechte und Freiheiten Betroffener dürfen durch die Datenverarbeitung nicht gefährdet werden. Die automatisierte, systematische und umfassende Datenerfassung birgt Risiken, die Du in einer "Datenschutzfolgeabschätzung" darstellen musst.
- Gebot: Du sollst tun, was zum Schutz getan werden muss
Du musst Datenschutzverletzungen durch den geeigneten Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vermeiden. Sollte es doch zu Verletzungen kommen, müssen diese binnen 72 Stunden gemeldet werden.
- Gebot: Du sollst Deine Verträge sorgsam schließen
Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung werden ausführlicher und müssen den Einsatz von Subunternehmen enthalten, zum Beispiel beim Einsatz von Analysetools und beim Webhosting.
- Gebot: Du sollst den Willen anderer achtenDie Datenverarbeitung ist zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt. Die Anforderungen an diese Einwilligung werden verschärft: Unter anderem beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
- Gebot: Du sollst Dich gründlich erklären
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung entstehen zusätzliche Informationspflichten. Unter anderem muss die Datenschutzerklärung detaillierter erfolgen.
- Gebot: Du sollst den Menschen lassen, was ihres istDie Menschen, deren Daten verarbeitet werden, haben das Recht, diese zu einem anderen Anbieter, Dienstleister oder einer anderen Plattform "mitnehmen" zu können. Um das zu gewährleisten, musst Du für die "Portabilität" der Daten sorgen.
- Gebot: Du sollst zum Wohl der Menschen Deine Speicher leeren
Menschen können verlangen, dass ihre Daten vollständig gelöscht werden, wenn sie ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht. Dies wird mit dem "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet.
- Gebot: Du sollst wissen, welche Buße Dir auferlegt werden kann
Bei Verstößen drohen nach neuem Recht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.