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10 Gebote: Datenschutz-Grundverordnung leicht gemacht

20.10.2017 Gesetzestexte sind nicht gerade dafür bekannt, leicht verständlich zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn es sich um europaweites Datenschutzrecht handelt. Allerdings schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

In Stein gemeißelt: Die wichtigsten Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (Bild: obs/Trusted Shops GmbH)
Bild: obs/Trusted Shops GmbH
In Stein gemeißelt: Die wichtigsten Regeln der Datenschutz-Grundverordnung
Für jeden gelten ab 1. Mai 2018 die neuen Bestimmungen. Wer sich nicht daran hält, muss sich gegebenenfalls auf empfindliche Geldstrafen einstellen. Um das zu verhindern, hat der Shop-Zertifizierer Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die neue Datenschutz-Grundverordnung für jedermann verständlich in Form von zehn Geboten aufbereitet. Die 10 Gebote der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):

  1. Gebot: Was geschrieben steht, sollst Du befolgen
    Im E-Commerce gelten die 10 Gebote aufgrund der intensiven Datenverarbeitung für alle Unternehmen, egal wie groß oder klein sie sind.

  2. Gebot: Du sollst Zeugnis über Deine Taten ablegen
    Du musst die Einhaltung der Anforderung der DS-GVO jederzeit nachweisen können. Du bist daher verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen.

  3. Gebot: Du sollst schätzen, welche Gefahr Dein Handeln birgt
    Rechte und Freiheiten Betroffener dürfen durch die Datenverarbeitung nicht gefährdet werden. Die automatisierte, systematische und umfassende Datenerfassung birgt Risiken, die Du in einer "Datenschutzfolgeabschätzung" darstellen musst.

  4. Gebot: Du sollst tun, was zum Schutz getan werden muss
    Du musst Datenschutzverletzungen durch den geeigneten Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vermeiden. Sollte es doch zu Verletzungen kommen, müssen diese binnen 72 Stunden gemeldet werden.

  5. Gebot: Du sollst Deine Verträge sorgsam schließen
    Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung werden ausführlicher und müssen den Einsatz von Subunternehmen enthalten, zum Beispiel beim Einsatz von Analysetools und beim Webhosting.

  6. Gebot: Du sollst den Willen anderer achtenDie Datenverarbeitung ist zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt. Die Anforderungen an diese Einwilligung werden verschärft: Unter anderem beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

  7. Gebot: Du sollst Dich gründlich erklären
    Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung entstehen zusätzliche Informationspflichten. Unter anderem muss die Datenschutzerklärung detaillierter erfolgen.

  8. Gebot: Du sollst den Menschen lassen, was ihres istDie Menschen, deren Daten verarbeitet werden, haben das Recht, diese zu einem anderen Anbieter, Dienstleister oder einer anderen Plattform "mitnehmen" zu können. Um das zu gewährleisten, musst Du für die "Portabilität" der Daten sorgen.

  9. Gebot: Du sollst zum Wohl der Menschen Deine Speicher leeren
    Menschen können verlangen, dass ihre Daten vollständig gelöscht werden, wenn sie ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht. Dies wird mit dem "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet.

  10. Gebot: Du sollst wissen, welche Buße Dir auferlegt werden kann
    Bei Verstößen drohen nach neuem Recht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes.
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