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Elektronische Buchführung: Bitkom kritisiert Alleingang des Finanzministeriums

13.05.2013 Die Pläne des Bundesfinanzministeriums   zu neuen Anforderungen an die EDV-Buchführung in den Unternehmen stößt auf Ablehnung des Bitkom  . Der Entwurf über "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" sei nicht praxistauglich.

Der Bitkom kritisiert an dem Entwurf die " teilweise veraltete Sichtweise auf die Arbeitsweise von elektronischen Buchführungssystemen". Aufgrund "sehr abstrakter und weit gefasster Vorgaben" biete der Entwurf keine Praxissicherheit für die Unternehmen hinsichtlich der Organisation ihrer Buchführung, so der Verband. Somit blieben die Unternehmen weitgehend im Unklaren darüber, wie sie bei Prüfungen durch die Finanzverwaltung Beanstandungen ihrer Buchführung vermeiden können.

In der elektronischen Buchführung müssen Unternehmendie Standards beachten, die derzeit in den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" niedergelegt sind. Die aktuelle Fassung der GoBS stammt aus dem Jahr 1995 und ist dringend aktualisierungsbedürftig, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden haben daher die GoBS zu "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT)" fortentwickelt. Trotz wiederholter Einladungen haben sich Vertreter der Finanzverwaltung an dieser Aktualisierung nicht beteiligt. Dennoch fanden fachliche Vorbehalte und Änderungswünsche der Finanzverwaltung weitgehend Berücksichtigung in den GoBIT.
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