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Jedes dritte Unternehmen hat mehr als eine Datenschutzerklärung
21.09.2016 Viele - gerade große - Unternehmen verwenden eine Vielzahl individueller Datenschutzerklärungen, um verschiedene Anwendungen im Haus abzudecken. Dadurch entsteht eine hoher Anpassungsbedarf.
"Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen sämtliche Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand gebracht werden", sagte Susanne Dehmel , Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. So ergeben sich aus der neuen Verordnung zusätzliche Informationspflichten und die formalen Vorgaben für Einwilligungen wurden verschärft, was in den Datenschutzerklärungen berücksichtigt werden muss.
Die Datenschutzerklärung ist nur ein Element, das die Unternehmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen müssen. Der Bitkom zeigt in seiner aktuellen Publikation "FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung ", welche Änderungen außerdem konkret auf die Unternehmen zukommen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist kürzlich in Kraft getreten und muss jetzt von den Unternehmen umgesetzt werden. Stichtag für die Anwendung sämtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU ist der 25. Mai 2018. Bis dahin müssen auch die nationale Gesetzgebung angepasst und Details der Verordnung von den Datenschutzbehörden konkretisiert werden.