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Jedes dritte Unternehmen hat mehr als eine Datenschutzerklärung

21.09.2016 Viele - gerade große - Unternehmen verwenden eine Vielzahl individueller Datenschutzerklärungen, um verschiedene Anwendungen im Haus abzudecken. Dadurch entsteht eine hoher Anpassungsbedarf.

 (Bild: TBIT/pixabay)
Bild: TBIT/Pixabay
Jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) in Deutschland verwendet mehr als eine Datenschutzerklärung, um Kunden oder Nutzer zum Beispiel auf Webseiten oder Papierformularen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und ihre Einwilligung dafür einzuholen. 62 Prozent nutzen dagegen nur eine Datenschutzerklärung. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom   unter 509 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern ergeben. Demnach hängt die Anzahl der verwendeten Datenschutzerklärungen stark von der Größe des Unternehmens ab. Bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nutzen 89 Prozent mehr als eine Erklärung. 32 Prozent haben zwei, 37 Prozent drei bis fünf und 20 Prozent mehr als fünf Datenschutzerklärungen für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Lediglich 11 Prozent der Großunternehmen geben an, nur eine Erklärung zu haben.

"Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen sämtliche Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand gebracht werden", sagte Susanne Dehmel , Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. So ergeben sich aus der neuen Verordnung zusätzliche Informationspflichten und die formalen Vorgaben für Einwilligungen wurden verschärft, was in den Datenschutzerklärungen berücksichtigt werden muss.

Die Datenschutzerklärung ist nur ein Element, das die Unternehmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen müssen. Der Bitkom zeigt in seiner aktuellen Publikation "FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung  ", welche Änderungen außerdem konkret auf die Unternehmen zukommen. Die Datenschutz-Grundverordnung ist kürzlich in Kraft getreten und muss jetzt von den Unternehmen umgesetzt werden. Stichtag für die Anwendung sämtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU ist der 25. Mai 2018. Bis dahin müssen auch die nationale Gesetzgebung angepasst und Details der Verordnung von den Datenschutzbehörden konkretisiert werden.
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