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Urteil: Facebook-Nutzungsbedingungen in Teilen unzulässig
13.02.2018 Das Landgericht Berlin hat Teile der Facebook-Nutzungsbestimmungen und einige Datenschutzvoreinstellungen für unwirksam beziehungsweise unzulässig erklärt. Betroffen ist unter anderem der sogenannte Klarnamenzwang. Geklagt hatte die Verbaucherzentrale Bundesverbands (VZBV) vor dem Landgericht Berlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nutzer dürfen nicht verpflichten werden, ihre echten Namen und Daten zu verwenden.
- In der Facebook-App für Smartphones darf keine Ortungsfunktion voreingestellt verwendet werden.
- Suchmaschinen dürfen nicht voreingestellt einen Link zur Chronik des Nutzers erhalten.
- Facebook lässt sich das Recht einräumen, Namen und Profilbilder der Nutzer "für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte" zu nutzen und in deren Daten in die USA weiterzuleiten. Dies ist ungültig, da mit solchen vorformulierten Erklärungen keine wirksame Zustimmung erteilt werden könne, heißt es in dem Urteil.
