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Die App-Falle: Hausverbote gegen mobilen Preisvergleich
04.04.2012 Preisvergleiche, QR-Codes, Barcodes oder Augmented-Reality-Anwendungen sollen das Einkaufserlebnis erleichtern, transparenter gestalten und mit nützlichen Zusatzinformationen anreichern. Mit der Marktdurchdringung von Smartphone ist dies kein Problem mehr. Doch am Horizont droht Gefahr: An immer mehr Ladengeschäften hängt ein dickes "Fotos verboten"-Schild. Droht nun ein Ende des Multichannel-Preisvergleichs, noch bevor seine Zeit wirklich gekommen ist? Fünf Szenarien.
Das einfache Scannen von Produkten mit dem Smartphone erlaubt es Kunden, zu jeder Zeit und von überall Preise und Produkteigenschaften zu vergleichen. So zumindest die Theorie.
Denn für viele Services dieser Art wird die Fotofunktion des Smartphones genutzt. Genau an dieser Stelle liegt der Knackpunkt: Stationäre Händler sehen es in der Regel nicht gern, wenn in ihren Geschäftsräumen fotografiert wird. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Sie haben Angst davor, dass Konkurrenzunternehmen das Ladendesign oder die Aufmachung von Auslagen und Thekengestaltung übernehmen
- Sie sorgen sich darum, dass Einbrecher per Fotoapparat die Sicherheitseinrichtungen des Ladens ausspionieren
- Sie befürchten, dass Raubkopierer von Designerstücken Fotos anfertigen, um diese zu kopieren
- Und schließlich fürchten sie Preisvergleiche durch die Kunden. 'Hier testen und im Internet kaufen' - das ist ein Alptraum für jeden Händler
Die juristische Lage ist relativ eindeutig
Was die rechtliche Lage betrifft, obliegt das Verbot oder die Erlaubnis zu fotografieren beim Ladeninhaber, der das Hausrecht ausübt. Das heißt, der Inhaber entscheidet, ob es ein Fotoverbot gibt oder nicht. Ist das in der Hausordnung festgelegt, muss sich jeder Kunde daran halten. Sollte es ein Fotoverbot geben, so muss dies allerdings öffentlich gut erkennbar sein. Es sei denn, es werden Fotos in Geschäftsräumen gemacht, wenn ein Wettbewerbsverstoß vorliegt und die Fotos sollen als Beweis dienen - dann ist Fotografieren erlaubt. (BGH: I ZR 133/04).Die tatsächliche Lage ist weit weniger eindeutig
iBusiness wollte von stationären Händler wissen, wie sie nun mit dem neuen Medium Smartphone umgehen, das in der Regel alle eine Fotofunktion integriert hat. Und die auch für die Nutzung vieler Services in Anspruch genommen werden muss. Überraschender Weise ist dieses Thema offensichtlich noch kein Thema für die Händler; kaum ein Händler konnte oder wollte dazu eine klare Aussage treffen.Und selbst da, wo es relativ eindeutige Verbote gibt, sind die zumindest auf Konzernebene entweder nicht so gemeint, nur schwammig formuliert oder werden in den Filialen vor Ort mal gar nicht, mal mit gnadenloser Härte durchgesetzt. Eine einheitliche Linie des Handels gar - über die Spitzenverbände beispielsweise - existiert nicht. Ebensowenig wie Studien ob und wo es im Handel Fotografier- und Scanverbote gibt.
Marcus Nüsken , Inhaber von sieben Rewe-Märkten - einem Franchise-Nehmer von Rewe beispielsweise lässt Fotos in seinen Geschäftsräumen mit dem Handy zu, obwohl konzernweit ein Fotografierverbot existiert. Er macht klare Qualitätsunterschiede zwischen einem 'Profifoto' und einem Handyschnappschuß. Außerdem könne er deutlich unterscheiden zwischen einem Kunden, der ohne Hintergedanken im Supermarkt fotografiert oder QR-Codes scannt und einem Konkurrenten, der beispielsweise die Auslage ablichtet. Angst vor Preisvergleichen hat er ebenfalls nicht: "Im Supermärkten sind die Preisschwankungen gegenüber der Konkurrenz sehr gering, so dass wir keine Bedenken mit Preisvergleichen haben. Anders sieht das mit Sicherheit beispielsweise bei einem Kauf von TV-Geräten aus, wo die Preisschwankungen zwischen den verschiedenen Anbietern schnell mal bei über 100 Euro liegen können".
Untersuchungen zeigen: Während beim Einkauf von Produkten des täglichen Bedarfs und auch beim erlebnisorientierten Mode-Shopping der mobile Preisvergleich kaum eine Rolle spielt, werden hochpreisige und standardisierte Produkte häufig im Internet verglichen und potenzielle Käufer halten online Ausschau nach Alternativen. Besonders Anbieter von Elektroartikeln müssen sich auf dieses Kaufverhalten einstellen.
Auch in den Media-Markt- und Saturn-Filialen ist in einer einheitlichen Firmenrichtlinie ein Fotoverbot geregelt. Im Umgang mit Smartphones macht die Holding jedoch ebenfalls einen Unterschied. Unternehmenssprecherin Christine Knoepffler zufolge handelt es sich um zwei unterschiedliche Aspekte. "Wer in unseren Märkten fotografieren möchte, darf dies nur mit vorheriger Genehmigung tun. Jede Anfrage wird dabei individuell geprüft. Hingegen sind die Apps zum Scannen von Barcodes ein technisches Feature, das heute schon Alltag ist und auch in unseren Märkten benutzt wird. Wir stehen dem offen gegenüber."
Mobiles Internet mit besonderem Einfluss auf die Preissuche
Seit Beginn des ECommerce steht das Kaufverhalten der Internetnutzer unter besonderer Beobachtung. Vor allem die Frage, welche verschiedenen Kanäle beim Informations- und Kaufprozess genutzt werden, wird häufig untersucht. Die Studie Preisportale, Couponing, soziale Netzwerke - der Einfluss aktueller Online-Trends auf das Kaufverhalten der KPMG-Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen und dem ECC-Handel zeigt den besonderen Einfluss, den der zunehmend mobile Internetzugriff auf das stationäre Geschäft hat: Der Einkaufsprozess wird abgebrochen, weil im Geschäft online eine interessante Kaufalternative ermittelt wurde. Kunden, die daraufhin das Ladenlokal verlassen, kehren meist nicht mehr zurück, um das jeweilige Produkt zu kaufen. Die Suche nach anderen Anbietern geschieht allerdings noch selten über entsprechende Applikationen wie Barcodescanner oder Ähnliches, sondern läuft über die bekannten Suchwege ab, die auch sonst online genutzt werden.
Fünf Szenarien für die Zukunft Preisvergleichens per Foto-App
| Szenario 1: Fotografie mit Smartphones wird sowohl vom Handel künftig bedingungslos akzeptiert und auf breiter Front vom Käufer genutzt |
|---|
| Der Preisvergleich mit Apps wird flächendeckend erlaubt - sei es durch den Gesetzgeber, der die Hausordnungen der Läden aushebelt und ein Recht auf Preisvergleich etabliert - oder durch die Ketten und den Handel selbst. Preisvergleichsapps werden Marketinginstrument für Niedrigpreisler; sind aber schlecht für hochpreisige Anbieter - sie brauchen alternative Dienstleistungen, Services oder müssen einen Preisausgleich bieten, wenn der Preisscan billigere Wettbewerber auf das Kundenradar bringt. Die Zahl der Anwendungen zum Preisvergleich steigt in der Folge - mit steigender Smartphone-Verbreitung wächst die Akzeptanz in der Nutzerschaft, bis Preisvergleichen Mainstream wird. Für Händler wird es extrem lukrativ an die von Nutzern gescannten Preise zu kommen: Bei Zugriff auf die Datenbanken erhalten sie lokalbasierte Echtzeitinfos über die Preise der Konkurrenz - Preisdatenhandel wird Geschäftsmodell. Wahrscheinlichkeit Jetzt noch nicht - aber mit technischem Fortschritt und weiterer Smartphone-Verbreitung: 40 Prozent |
| Szenario 2: Vergleichs-Apps werden durch Händler akzeptiert, aber nicht durch die breite Masse genutzt |
| Fehlende Netzabedeckung, zu geringe Smartphone-Verbreitung und fehlende Anwendungen bewirken, dass Preisvergleichen mit Foto-Apps nicht in den Mainstream findet. Der Preisvergleich für den Offline-Handel scheitert - profitieren werden Online-Shops und Preisvergleichsportale (Produktsuchmaschinen wie Google Products). Der Handel versäumt die Chance, durch Transparenz einen Onlinevorteil in die stationären Läden zu holen. Wahrscheinlichkeit Preisvergleich ist online eine der wichtigsten Funktionen von Produktsuchen. Wenn Kunden auch vor Ort erfahren können, ob es etwas zu sparen gibt, werden sie das auch tun, daher ein eher unwahrscheinliches Szenario: 10 Prozent |
| Szenario 3: Branchenorientierte Flickenteppichregelung |
| Manche Händler akzeptieren mit den Handys fotografierende Kunde: Das sind Händler, denen der Preisvergleich nutzt, weil sie billig sind (große Ketten). Und diejenigen, denen es egal sein kann, weil es zu geringe Schwankungen bei den Produktpreisen gibt (Lebensmittel-Einzelhandel). Preisvergleichsapps werden von den Konzernleitungen gezielt erlaubt oder unterbunden, je nach Interessenslage. Wahrscheinlichkeit Wenn viele Händler auf diese Weise versuchen, das Prinzip Preisvergleich auszuhebeln, ist es eine Frage der Zeit bis der erste Kunde sein Recht auf einen Augmented Preisvergleich einklagt. Auf Dauer ist dieser Zustand durch den Handel kaum aufrechtzuerhalten. Kurzfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit, langfristig weniger: 25 Prozent |
| Szenario 4: Anarchie |
| Mal wird es erlaubt, mal wird es verboten - aber ohne ein System dahinter: Es regiert die Ahnungslosigkeit, wie man mit Kunden verfahren soll, die im Laden mit dem Handy Preise abscannen. Einheitliche Richtlinien vom Gesetzgeber fehlen ebenso wie eine einheitliche Politik der Ketten und des Handels. Der Entwurf einer einheitlichen Strategie wird von den Händlern, die profitieren könnten, versäumt. Wahrscheinlichkeit Ein anarchischer Wildwuchs ist im regelungswütigen und verbändefixierten Deutschland kaum vorstellbar. Schon allein deswegen, weil es in einer wachsend smartphone- und internetaffinen Schnäppchenjäger-Gesellschaft relativ schnell zu einer Abstimmung mit den Kundenfüßen kommen wird. Daher nur: 10 Prozent |
| Szenario 5: EuGH-Urteil |
| In letzter Instanz wird dem Händler das Fotografier-Hausrecht zuerkannt, europaweit setzt der Handel durch, dass kein Preisvergleich per Handy gemacht werden darf. Wahrscheinlichkeit Das dürfte selbst im schnellsten Fall durch alle Instanzen sechs bis acht Jahre dauern - ein Schlenker über die Verfassungsgerichte ("Verletzt ein Smartphoneverbot das Menschenrecht auf persönliche Daten?"). Bis dahin haben sich längst Datenbrillen oder andere Eingabegeräte durchgesetzt, das Thema ist längst obsolet. Gerade deswegen ein nicht unwahrscheinliches Szenario: 15 Prozent |
Am: 04.04.2012
Zu: Die App-Falle: Hausverbote gegen mobilen Preisvergleich
Es ist zum k........ diese Billiggeil Mentalität.
Jeder will immer billiger und billiger. Haben sich solche Schmarotzer mal Gedanken gemacht, was es heißt, heute ein kleines oder mittelständiges REALES Geschäft zu führen (und ich meine nicht die Geiz-ist geil und bin-doch-nicht-blöd- Multis), dass es tausende von Euro an Fixkosten jeden Monat kostet, Waren schön und fachlich kompetent Kunden zu beraten und Waren zu präsentieren.
Wohe soll der Umsatz kommen?????
Diese Smartphone-Spionage-Seuche muss eingedämmt werden, sonst gibt es bald nur noch annonyme, meist im Ausland (wenn überhaupt) steuernzahlende Internetläden.
Erst wenn das letzte Geschäft in den Städten geschlossen hat, es keine Fachhändler mehr gibt, dann merken diese "Smartphone-Facebook-Junkies"- Jerks, dass man Internet nicht essen und fühlen kann.
Oder soll es nur noch die 2 Riesen auf dem Markt geben??
Am: 04.04.2012
Zu: Die App-Falle: Hausverbote gegen mobilen Preisvergleich
Wer sagt eigentlich, dass Leute, die ihr Smartphone in einem Ladengeschäft nutzen, einen Preisvergleich starten um dann woanders zu kaufen? Warum sollte ich dann überhaupt in ein Geschäft gehen? Das hat doch sowieso verloren, wenn es nur nach dem Preis geht. Hat schon mal jemand daran gedacht, dass diese Smartphone-Nutzer eher eine unvoreingenommene Bewertung des Produkts im Internet suchen und sich nicht von einem Verkäufer den letzten Müll andrehen zu lassen? Tja, früher war alles einfacher im stationären Handel. Da waren die Kunden noch nicht so vernetzt und haben dem Verkäufer noch vertraut. Heute sind die Kunden so fies und informieren sich über das Produkt. Wie soll der Händler so noch den Ramsch los werden? Ich sage es Ihnen: indem er das bietet, was die Kunden (noch) in den Laden zieht: eine echte und gute Beratung. Die kann man aber nur bieten, wenn die Mitarbeiter auch etwas zum Thema sagen können. Ich kenne nicht mehr sehr viele Einzelhändler, die wirklich beraten können - leider ...
@Jochen Florstedt: Ihre Abneigung gegen "Billiggeil Mentalität" auf Ihr Business übertragen ist doch auch ein Widerspruch in sich, oder? Eine Barbara Becker, Cindy aus Marzahn oder ein Elton verdienen ihr Geld mit öffentlichen Auftritten. Aber weil sich ihre Kunden diese "Promis" nicht leisten wollen, greifen diese auf eine billige Kopie zurück - und Sie Herr Florstedt verdienen auch noch daran. Schon mal darüber nachgedacht? Wenn nicht, holen Sie das doch jetzt nach ;-)
