Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Studie: Operative Herausforderungen für Agenturen Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Unsere exklusive Erhebung zeigt: Steigender Effizienzdruck, unsichere Datenlagen und der Einfluss von KI zwingen Agenturen dazu, operativen Strukturen und Geschäftsmodell grundlegend neu auszurichten.
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Buch.de-Gutscheine

21.12.2011 Das Landgericht Berlin   hat entschieden, dass der Online-Buchhändler Buch.de   Gutscheine nicht auf preisgebundene Bücher anrechnen darf. Damit bejaht das Gericht eine lückenlose Preisbindung. Das Gerichtsverfahren war vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels   und dem Berliner Buchhändler René Kohl initiiert worden, nachdem bekannt wurde, dass Buch.de eine Vielzahl von Gutscheinen über fünf oder zehn Euro zum Weihnachtsgeschäft gestreut oder über Dritte (Firmen zalando oder Click and Buy) versandt hatte.

Zur Begründung heißt es, dass, wenn auch ein Dritter nach Einlösung des Gutscheins die Preisdifferenz bezahlt, liege ein Verstoß gegen die Preisbindung vor. Denn hierdurch werde ein Preiswettbewerb eröffnet, den das Gesetz gerade verhindern solle.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen: