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Bundesregierung schafft WLAN-Störerhaftung ab

06.04.2017 Die Bundesregierung hat den Entwurf des "Dritten Gesetzes zur Änderungen des Telemediengesetzes" beschlossen und schafft damit - nach Aussage von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) - die Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLANs "rechtssicher ab".

 (Bild: Pixabay / CC0)
Bild: Pixabay / CC0
Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (EuGH). Diesem ging der vorhergehende Gesetzesvorstoß nicht weit genug, da Hotspot-Betreiber zwar für Rechtsverletzungen aus der Haftung genommen wurden, als "Mitstörer" aber abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden konnten. Kosten für den Abmahnanwalt inklusive. Diese Lücke wird im neuen Gesetz geschlossen, Betreiber eines öffentlichen Hotspots können ihr Netz nun bedenken- und risikolos freigeben.

Dem neuen Gesetz zu Folge können Hotspot-Betreiber zwar immer noch zur Sperrung bestimmter Internet-Angebote aufgefordert werden, wenn über diese Rechtsverstöße erfolgen. Kosten können dafür aber nicht geltend gemacht werden.
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