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Gericht stärkt Rechte des Onlinehändlers bei Widerruf

24.09.2012 Das Landgericht Karlsruhe zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser schränkt in seinem Urteil Az.: 14 O 27/11 KfH III die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Onlinehändlers bei Widerrufen ein: Demnach ist es nicht wettbewerbswidrig, die Erstattung von Hin-und Rücksendekosten zu verweigern, wenn es um die Prüfung der Berechtigung der Ansprüche geht.

Der Hintergrund: Ein Onlinehändler hatte im Rahmen eines Testkaufs durch einen Mitbewerber dem Testkäufer die Erstattung der Hin-und Rücksendekosten verweigert, nach dem der Testkäufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatte. Der abmahnende Onlinehändler sah dies als Wettbewerbsverstoß an. Das berichtet Volke2.0 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser
Nach Ansicht der Richter kann auch einem Onlinehändler nicht verwehrt werden, Ansprüche gegen sich zu prüfen und ggf. auch gerichtlich klären zu lassen und beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte einmal entschieden, dass allein in der Erhebung einer Klage zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte keine Rechtsverletzung zu sehen ist.
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