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Gericht stärkt Rechte des Onlinehändlers bei Widerruf
24.09.2012 Das Landgericht Karlsruhe
schränkt in seinem Urteil Az.: 14 O 27/11 KfH III die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Onlinehändlers bei Widerrufen ein: Demnach ist es nicht wettbewerbswidrig, die Erstattung von Hin-und Rücksendekosten zu verweigern, wenn es um die Prüfung der Berechtigung der Ansprüche geht.


Nach Ansicht der Richter kann auch einem Onlinehändler nicht verwehrt werden, Ansprüche gegen sich zu prüfen und ggf. auch gerichtlich klären zu lassen und beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser hatte einmal entschieden, dass allein in der Erhebung einer Klage zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte keine Rechtsverletzung zu sehen ist.