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Medienrecht: Live-Streaming doch ohne Sendelizenz?

27.06.2017 Die Landesmedienanstalt NRW fordert von vielen Youtubern und Let's-Playern eine Rundfunklizenz. Nun will die neue Landesregierung von CDU und FDP einen Gesetzesvorstoß unternehmen, um das Medienrecht anzupassen und Live-Streaming zu vereinfachen.

Kein Kinderspiel: Wer Games live streamt, kommt derzeit schnell mit dem Gesetz in Konflikt. (Bild: Startup Stock Photos)
Bild: Startup Stock Photos
Bild: Startup Stock Photos unter Creative Commons Lizenz by
Kein Kinderspiel: Wer Games live streamt, kommt derzeit schnell mit dem Gesetz in Konflikt.
Seit dem Frühjahr hat die Landesmedienanstalt NRW   eine Reihe von Youtuber und Let's-Play-Streamer angeschrieben und aufgefordert, ihr Angebot entweder abzuändern oder eine Sendelizenz zu beantragen. Darunter das bekannte Let's-Play-Kollektiv "PietSmietTV  " (streamte live auf Twitch  ) oder der Let's-Player Erik Range alias "Gronkh  " (ebenfalls Twitch, mehr als 680.000 Follower) (iBusiness berichtete).

Die Gaming-Szene reagierte überrascht, blieben die Kanäle doch bislang stets unbeanstandet. Die Landesmedienanstalt argumentiert allerdings, nun lediglich geltendes Recht umzusetzen. Demnach ist Rundfunkpflichtig, wer regelmäßig sendet, sein Programm redaktionell aufbereitet und mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig hat.

Genau diese Rechtsgrundlage will nun die neue, von CDU und FDP gebildete Landesregierung von von Nordrhein-Westfalen ändern. In ihrer Online-Ausgabe zitiert die F.A.Z.   aus dem Koalitionsvertrag - danach wolle man bei der Anwendung des Rundfunkrechts für Online-Videoangebote nachbessern: "Wir sehen ein besonderes Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Bereichen Bildung, Kultur und Information. Die Verfahren zur Überprüfung öffentlich-rechtlicher Online-Angebote entwickeln wir im Sinne eines fairen Wettbewerbs weiter. Die Regeln für Streaming-Dienste passen wir an das digitale und konvergente Zeitalter an (keine Lizenzpflicht)."

Praktikabel wäre dem Bericht zufolge etwa eine einfache Anzeigepflicht, wie es sie bereits für Internetradio-Angebote gibt. Personen, die Streaming-Portale betreiben, könnten sich dann einfach mit ihren Kontaktdaten bei der Medienanstalt registrieren lassen.
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