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Framing: BGH erlaubt Einbinden fremder Internetvideos - mit Einschränkung

10.07.2015 Bereits im vergangenen Jahr hat der EuGH entschieden, dass das Einbetten fremder Videos auf der eigenen Internetseite nicht gegen das Urheberrecht verstoße. Begründung: Da der Urheber das Video selbst im Internet frei verfügbar gemacht habe, werde auf der Drittseite "kein neues Publikum angesprochen". Der BGH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat sich diesem Urteil jetzt angeschlossen - allerdings mit einer Einschränkung: Der Urheber muss das Video auch tatsächlich selbst hochgeladen haben. Im konkreten Fall (Aktenzeichen: I ZR 46/12) wurde daher an die Vorinstanz zurückverwiesen.

 (Bild: Microsoft)
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