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Forderungen des BVDW: Wie die digitale Wirtschaft den Koalitionsvertrag einordnet
20.12.2013 Der BVDW hat seine Forderungen, die er im Wahlkampf auf sechs zentralen Themenfeldern gegenüber den Parteien deutlich gemacht hat, mit den realen Ergebnissen des Koalitionsvertrags zwischen der CDU/CSU und der SPD verglichen und ausgewertet. Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Datenpolitik und moderner Datenschutz:
Die Forderungen wie eine moderne Datenpolitik, die Deutschland und Europa als wettbewerbsfähigen Datenstandort etablieren soll, finden sich im Koalitionsvertrag wieder. Darüber hinaus wurden negative Festlegungen zu Scoring und Profiling verhindert. - Digitale Agenda, Internetminister und Ausschuss im Bundestag:
Die Forderung nach einer umfassenden digitalen Agenda wurde berücksichtigt. Dagegen enthält der Koalitionsvertrag keine Aussagen zu Internetminister oder Bundestagsausschuss. - Flächendeckende Breitbandversorgung und Netzneutralität:
Die Forderung nach flächendeckender Breitbandversorgung mit einem Mindeststandard von 50 Mbit/Sekunde wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt, allerdings als "soll"-Ziel, das bis 2018 umzusetzen ist. Ebenso berücksichtigt wurde die Forderung nach Zulassung von Managed Services (Quality of Service), jedoch auf sensible Daten beschränkt. Darüber hinaus ist aber vorgesehen, die Netzneutralität durch das Bundesgesetz zu verankern. Es sei ein programmatischer Auftrag an die Bundesregierung, dieses auch auf europäischer Ebene zu erreichen. - Positive Risikokultur und Start-up-Förderung:
Die Förderung einer Risikokultur (2. Chance) ist ebenso berücksichtigt wie das Venture-Capital-Gesetz und die weitere Förderung von Gründungsfinanzierungen durch den Bund. Dagegen gibt es keine Aussage zu zusätzlicher Besteuerung der Veräußerungsgewinne. - Konvergente Regulierung für Telemedien und Rundfunk:
Die BVDW-Forderung nach konvergenter Regulierung wurde im Vertrag aufgenommen, der Bund will hier aktiv Länder unterstützen, mit dem Ziel, einen Medienstaatsvertrag zu erreichen. - E-Commerce und Mobile Commerce:
Im Vertrag finden sich nur sehr allgemeine Feststellungen zum Handel allgemein - hier war allerdings in einer früheren Fassung des Koalitionsvertrages eine negative Bewertung des E-Commerce enthalten mit dem Argument, dieser bedrohe den stationären Handel. Diese ist in der finalen Fassung des Koalitionsvertrags nicht mehr enthalten. Zu M-Commerce gibt es ebenfalls nur allgemeine Positionen, die kaum aussagekräftig sind.