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Unternehmensbeteiligungen

Zu wenig Anreize für mehr Mitarbeiterbeteiligung

28.12.2020 Nur in den wenigsten Startups und Digitalunternehmen sind Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt. Der Grund dafür sind vor allem steuerrechtliche Vorgaben, die Mitarbeiterbeteiligungen unattraktiv machen, so eine Studie.

Auch wenn es keine Aktien sind: Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern sind steuerlich ein Problem in Deutschland (Bild: Sam valadi/Flickr)
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Bild: Sam valadi/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Auch wenn es keine Aktien sind: Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern sind steuerlich ein Problem in Deutschland
So nutzen aktuell nur vier von zehn Startups in irgendeiner Form Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Aber jeder zweite Gründer (50 Prozent) würde gerne Mitarbeiter beteiligen, tut dies jedoch wegen unattraktiver rechtlicher Bedingungen nicht. Und zwei Drittel (68 Prozent) fordern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend verbessert werden müssen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , für die 206 Startups befragt wurden.

Aktuell sind in jedem zehnten Startup (10 Prozent) ausschließlich die Führungskräfte mit Unternehmensbeteiligungen ausgestattet. In rund jedem Fünften (22 Prozent) sind es die Führungskräfte und einzelne ausgewählte Mitarbeiter. Die Beteiligung aller Mitarbeiter ist die große Ausnahme (8 Prozent).

Eine derzeit geplante Gesetzesnovelle der Bundesregierung droht nach Verbandssicht das Ziel zu verfehlen, Mitarbeiterbeteiligungen attraktiver zu machen. Derzeit liege ein maßgebliches Problem darin, dass Mitarbeiter ihre Anteile bereits bei der vergünstigten Überlassung versteuern müssen. Damit wird die Steuerlast zu einem Zeitpunkt fällig, zu dem der Mitarbeiter die Anteile in aller Regel noch nicht veräußern kann. So fehlen aber auch die notwendigen Erlöse, um die Forderungen des Finanzamtes zu bedienen. Künftig soll diese sogenannte "dry income"-Problematik angegangen und die Besteuerung grundsätzlich erst beim Verkauf stattfinden. Allerdings muss eine Versteuerung auch künftig spätestens nach zehn Jahren oder beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen stattfinden, was das "dry income" letztlich nur verschieben würde. Besteuerung sollte grundsätzlich erst dann stattfinden, wenn beim Mitarbeiter auch ein Erlös entstanden ist, argumentiert der Bitkom.

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 206 IT- und Internet-Startups in Deutschland befragt.
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