Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

"Welt Kompakt" stellt "Tweets des Tages" wegen rechtlicher Bedenken ein

01.03.2012 Das Springer zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser -Blatt "Welt Kompakt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser " stellt ab sofort seine Rubrik auf der Seite eins mit den "Tweets des Tages" ein. Der Grund hierfür sind laut Welt Online zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser immer mehr Beschwerden von Twitter-Nutzern, die sich gegen die Verwendung ihrer Twitter-Tweets unter voller Nennung ihres Twitter-Namens aussprachen und drohten rechtliche Schritte gegen den Verlag einzuleiten.

Gerade das Thema der rechtlichen Bewertung ist zur Zeit noch ungeklärt, denn eine aktuelle Rechtsprechung, ob die 140-Zeichen-Tweets zitiert und abgedruckt werden können oder ob sie urheberrechtlich geschützt sind, gibt es nicht.

Hinsichtlich des Zitatrechts gebe es allerdings eine Tendenz, dass der Abdruck der Tweets rechtens ist. Dazu Medienanwalt Tim Hoesmann ‘Tim Hoesmann’ in Expertenprofilen nachschlagen : "Aufgrund der Öffentlichkeit der Tweets und der Möglichkeit sie zu retweeten, also weiterzuverbreiten, gibt der Nutzer seine stillschweigende Einwilligung." Ob diese Einwilligung allerdings für Print ebenso wie für Online gilt, bleibt offen.
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