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"Welt Kompakt" stellt "Tweets des Tages" wegen rechtlicher Bedenken ein

01.03.2012 Das Springer zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser -Blatt "Welt Kompakt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser " stellt ab sofort seine Rubrik auf der Seite eins mit den "Tweets des Tages" ein. Der Grund hierfür sind laut Welt Online zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser immer mehr Beschwerden von Twitter-Nutzern, die sich gegen die Verwendung ihrer Twitter-Tweets unter voller Nennung ihres Twitter-Namens aussprachen und drohten rechtliche Schritte gegen den Verlag einzuleiten.

Gerade das Thema der rechtlichen Bewertung ist zur Zeit noch ungeklärt, denn eine aktuelle Rechtsprechung, ob die 140-Zeichen-Tweets zitiert und abgedruckt werden können oder ob sie urheberrechtlich geschützt sind, gibt es nicht.

Hinsichtlich des Zitatrechts gebe es allerdings eine Tendenz, dass der Abdruck der Tweets rechtens ist. Dazu Medienanwalt Tim Hoesmann ‘Tim Hoesmann’ in Expertenprofilen nachschlagen : "Aufgrund der Öffentlichkeit der Tweets und der Möglichkeit sie zu retweeten, also weiterzuverbreiten, gibt der Nutzer seine stillschweigende Einwilligung." Ob diese Einwilligung allerdings für Print ebenso wie für Online gilt, bleibt offen.
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