Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
29.01.2008 Erst warb er für Volkswagen, nun sind es Sex-Sites - unfreiwilligerweise: Auf dem Blog von Horst Schlämmer, Hape Kerkelings Alter Ego mit Kultstatus, flimmern nun einschlägige Anzeigen.
Inzwischen hat sich ein neuer Besitzer gefunden: die Firma 'Benson and Partner Ltd.' mit Deutschlandsitz in München. Und die haben den "neuen" Schlämmerblog.tv mit Anzeigen für Sex-Seiten gespickt. Erklärtes Ziel der neuen Betreiber: "Wir machen ohne Horst weiter. Weint nicht, denn wir testen für Euch interessant, kostenlose und Bezahl-Webseiten damit Ihr nur noch das Beste im Netz abgreifen könnt."
Alles andere als glücklich sind die alten Domainbesitzer mit der Veränderung der Site, wo neben Sexanzeigen auch noch per Sevenload verlinkte Horst-Schlämmer-Clips zu sehen sind. "Im Fall Horst Schlämmer ist die Domain von einem Trittbrettfahrer genutzt worden, um zweifelhafte Inhalte bereitzustellen", wird Tribal-DDB-Chef Dr. Peter Figge von Medienmagazin DWDL.de zitiert. Nun plane man rechtliche Schritte gegen den "Missbrauch der ehemaligen Horst-Schlämmer-Domain", wie die Agentur auf Anfrage von iBusiness bestätigt.
Und tatsächlich hält auch Arne Trautmann , auf Internet- und Medienrecht spezialisierter Anwalt, das Vorhaben für "nicht ganz aussichtslos": "Man kann das versuchen - etwa über das Namensrecht (§ 12 BGB), das ja auch Künstlernamen erfasst." Der jetzige Betreiber werde keine Rechte am Namen 'Schlämmer' haben, vermutet Trautmann. Das könne ein Ansatzpunkt sein. "Vielleicht - Horst Schlämmer als Kunstfigur tritt ja kommerziell auf - kann man es auch über das Recht an der geschäftlichen Bezeichnung packen", skizziert Trautmann weiter. Die dahinter stehenden Wertungen seien ganz ähnlich wie beim Namensrecht. Es könne gegebenenfalls genügen, dass der Nutzer eine gedankliche Verbindung zwischen dem Schlämmer-Blog und Horst Schlämmer herstelle. "Im Einzelnen sind das aber hochkomplexe - und im Ergebnis der gerichtlichen Beurteilung kaum vorhersehbare - Wertungsfragen", gibt Trautmann zu bedenken.
Es wäre für Tribal DDB sicher einfacher gewesen, die URL auch weiterhin zu behalten, was laut Agentur aber aus "rechtlichen Gründen" nicht möglich war. Was diese rechtlichen Gründe waren, wollte Tribal DDB jedoch nicht verraten. An den Kosten kann es jedenfalls nicht gelegen haben: Der Besitz der Domain hätte minimale Kosten verursacht.
Zu: Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
Zu: Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
Zu: Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
Zu: Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
Zu: Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
Zu: Neuer Domainbesitzer: Horst Schlämmer macht jetzt Sex-Werbung
Auch bei vermeintlich kurzfristig geplanten Aktionen sollten die Domains stets so lange im Besitz des Unternehmens bleiben, wie eine fälschliche Nutzung der Marke schaden könnte. So geschehen mit der Marke "Volkswagen" und der Marke "Schlämmer"/Kerkeling.
Das ist der Lerneffekt dieser Porno-Kaperung des Schlämmerblogs.
