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Bundesrat winkt E-Government-Gesetz durch

10.06.2013 Das E-Government-Gesetz ist am Freitag, den 7. Juni vom Bundesrat verabschiedet worden und soll künftig die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung verbessern und so die Bürokratie abbauen, wie der Bitkom   mitteilt. Das Gesetz tritt voraussichtlich schon Anfang August in Kraft.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform, denn Behördenformulare müssen in den allermeisten Fällen von Hand unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.

Laut neuem Gesetz müssen künftig alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.
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